Keine Vergütungseinbußen.
Bessere Verwertungsergebnisse.
Deutlich geringere persönliche Arbeitsbelastung.

Bis zu 90 Pro­zent Arbeits­zeit pro Objekt ein­spa­ren | Haf­tungs­ri­si­ken aus § 2219 BGB mini­mie­ren| Unse­re Tätig­keit jeder­zeit trans­pa­rent nach­voll­zie­hen

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Verkauf

Prak­tisch in jedem Nach­lass, den Sie als Tes­ta­ments­voll­stre­cker bear­bei­ten, fin­den Sie eine oder meh­re­re Immo­bi­li­en vor, die Sie im Rah­men Ihrer Auf­ga­ben­er­le­di­gung ver­wer­ten müs­sen. Die­ser Teil Ihrer Tätig­keit ist mit erheb­li­chen per­sön­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken ver­bun­den: Ver­kau­fen Sie Nach­las­sim­mo­bi­li­en unter Ver­kehrs­wert, haf­ten Sie unter Umstän­den den Erben aus § 2219 BGB per­sön­lich auf Scha­dens­er­satz in Höhe des Min­der­er­lö­ses.

Nicht nur aus Grün­den der Haf­tungs­ver­mei­dung ist die Ver­wer­tung von Nach­las­sim­mo­bi­li­en für Sie als Tes­ta­ments­voll­stre­cker regel­mä­ßig mit nicht uner­heb­li­chem per­sön­li­chen Zeit- und Arbeits­auf­wand ver­bun­den: Begin­nend mit der Siche­rung der Immo­bi­lie vor Dieb­stahl und Ein­bruch über die Zusam­men­stel­lung der ver­kaufs­not­wen­di­gen Unter­la­gen bis hin zur Ermitt­lung des Ver­kehrs­wer­tes, der Her­stel­lung der Ver­kaufs­fä­hig­keit, der Koor­di­na­ti­on von Sach­ver­stän­di­gen und Immo­bi­li­en­mak­lern, den Ver­hand­lun­gen mit den Kauf­in­ter­es­sen­ten, der Räu­mung der Immo­bi­lie und Ver­wer­tung des Haus­ra­tes, der Nach­be­ar­bei­tung von Fra­gen der Käu­fer sowie der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Erben — eine Fül­le von zeit­auf­wen­di­gen, teils als läs­tig emp­fun­de­nen Tätig­kei­ten rund um die Ver­wer­tung der Immo­bi­lie.

Unse­re Dienst­leis­tung ent­las­tet Sie voll­stän­dig von der Bear­bei­tung aller vor­ge­nann­ten Tätig­kei­ten, die Sie als Tes­ta­ments­voll­stre­cker sonst typi­scher­wei­se im Rah­men der Ver­wer­tung Ihrer Nach­las­sim­mo­bi­li­en zeit­auf­wän­dig selbst durch­füh­ren. Nach unse­rer Beauf­tra­gung redu­ziert sich Ihre per­sön­li­che Arbeit – ohne Ver­gü­tungs­ein­bu­ße – auf die Über­wa­chung unse­rer Tätig­keit, die wir Ihnen voll trans­pa­rent ermög­li­chen und sicher­stel­len.

Mit unse­rer ganz­heit­li­chen Dienst­leis­tung ver­fol­gen wir daher im Kern die­se Zie­le:

• Ihre per­sön­li­che Arbeits­be­las­tung als Tes­ta­ments­voll­stre­cker deut­lich zu redu­zie­ren
• die Ver­wer­tung von Nach­las­sim­mo­bi­li­en für Sie radi­kal zu ver­ein­fa­chen
• Ihr Haf­tungs­ri­si­ko aus § 2219 BGB — Ver­kauf unter Ver­kehrs­wert — zu mini­mie­ren
• dies alles ohne Ver­gü­tungs­ein­bu­ßen für Sie

Erfah­ren Sie nach­fol­gend mehr über unse­re Dienst­leis­tung und von wel­chen Tätig­kei­ten wir Sie im Ein­zel­nen ent­las­ten — den genau­en Umfang geben Sie vor.

Die Deut­sche Wert­haus ist Ihr zen­tra­ler Ansprech­part­ner für die Ver­wer­tung von Nach­las­sim­mo­bi­li­en. Wir bie­ten Ihnen im gesam­ten Bun­des­ge­biet, unab­hän­gig von Lage und Umfang des zu ver­äu­ßern­den Immo­bi­li­en­ver­mö­gens, unse­re ganz­heit­li­che Ver­wer­tungs­dienst­leis­tung an.

Wir prü­fen die Ein­bruchs- und Dieb­stahls­ri­si­ken der even­tu­ell leer­ste­hen­den Immo­bi­lie und sor­gen, sofern erfor­der­lich, für einen haf­tungs­si­che­ren Schutz der Immo­bi­lie durch ange­mes­se­ne, geeig­ne­te Maß­nah­men; Kos­ten für Siche­rungs­maß­nah­men zu Las­ten des Nach­las­ses ent­ste­hen selbst­ver­ständ­lich nur auf­grund Ihrer vor­he­ri­gen Zustim­mung.

Wir beschaf­fen selbst­stän­dig sämt­li­che zur Bewer­tung und Ver­mark­tung erfor­der­li­chen Unter­la­gen, wie z.B. Grund­ris­se, Wohn­flä­chen­be­rech­nun­gen, Grund­buch­aus­zü­ge und Flur­kar­ten. Einen ggf. nicht vor­han­de­nen Ener­gie­aus­weis las­sen wir erstel­len. Mit unse­rer Bestands­auf­nah­me doku­men­tie­ren wir vor Ort prä­zi­se den Aus­stat­tungs­stan­dard sowie den Sanie­rungs­stand und legen so die Grund­la­ge für eine markt­ge­rech­te Bewer­tung.

Zu jeder Immo­bi­lie las­sen wir von einem öffent­lich bestell­ten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen ein rechts­si­che­res Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstel­len. Durch unser Netz­werk aus qua­li­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen kön­nen wir im gesam­ten Bun­des­ge­biet zuver­läs­sig Ver­kehrs­wer­te ermit­teln. Selbst­ver­ständ­lich arbei­ten wir auch ger­ne mit Ihren bewähr­ten Sach­ver­stän­di­gen zusam­men.

Immo­bi­li­en, die sich ihrem äuße­ren Erschei­nungs­bild nach anspre­chend prä­sen­tie­ren, erzie­len deut­lich höhe­re Kauf­prei­se – auch in Ver­käu­fer­märk­ten wie Köln, Mün­chen oder Frank­furt am Main. Die Erfah­rung zeigt: Selbst klei­ne Maß­nah­men – wie z.B. der Anstrich einer in die Jah­re gekom­me­nen Stra­ßen­fas­sa­de – bewir­ken gro­ße Preis­un­ter­schie­de, teil­wei­se 10 bis 15 % des Kauf­prei­ses. Wir prü­fen Ihre Nach­las­sim­mo­bi­lie daher vor­ab auf erfor­der­li­che Schön- heits­re­pa­ra­tu­ren, füh­ren die­se nach vor­he­ri­ger Zustim­mung durch Sie auf der Basis kon­kre­ter Kos­ten­vor­anschlä­ge durch, orga­ni­sie­ren die Gar­ten­pfle­ge und Innen­rei­ni­gung und sor­gen für eine opti­ma­le Außen­dar­stel­lung der Immo­bi­lie. So wird der Rasen gemäht sein, die Wege gekehrt, Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren durch­ge­führt und die Immo­bi­lie frisch gerei­nigt sein, wenn die ers­ten Inter­es­sen­ten ihre Besich­ti­gung durch­füh­ren. Die Immo­bi­lie prä­sen­tiert sich „im bes­ten Licht“, was sich schluss­end­lich in einem höhe­ren Kauf­preis nie­der­schlägt.

Unser Bie­ter­ver­fah­ren dient dazu, den best­mög­li­chen Kauf­preis zu rea­li­sie­ren und fin­det in Abspra­che mit Ihnen Anwen­dung, wenn meh­re­re Inter­es­sen­ten bereit sind, den vol­len Ange­bots­preis zu zah­len. Dabei han­delt es sich nicht um eine Auk­ti­on im recht­li­chen Sin­ne, son­dern um einen „vir­tu­el­len Ver­hand­lungs­tisch“. Dazu wer­den alle ver­blie­be­nen Kauf­in­ter­es­sen­ten zum Abschluss der Ver­mark­tung in einen geschlos­se­nen Bereich unse­rer Web­site ein­ge­la­den. Dort kön­nen sie im Zeit­raum des Bie­ter­ver­fah­rens das jewei­li­ge Höchst­ge­bot ein­se­hen und selbst über­bie­ten. Durch den Auk­ti­ons­cha­rak­ter wer­den die Inter­es­sen­ten zur Abga­be höhe­rer Gebo­te moti­viert – der best­mög­li­che Preis wird erzielt. So mini­mie­ren wir Ihr Haf­tungs­ri­si­ko aus § 2219 BGB wegen Ver­kaufs unter­halb des Ver­kehrs­werts und erzie­len für die Erben ein bes­se­res Ergeb­nis als bei einem Ver­kauf zum Fest­preis. Das Bie­ter­ver­fah­ren ist recht­lich nicht bin­dend — selbst­ver­ständ­lich ent­schei­den Sie nach Abschluss, an wel­chen Inter­es­sen­ten ver­kauft wird.

Ein hohes Maß an Trans­pa­renz wird von den Erben meist mit einer bes­se­ren Akzep­tanz der Tes­ta­ments­voll­stre­cker­tä­tig­keit hono­riert. Daher erstel­len wir nach Abschluss der Ver­mark­tungs­be­mü­hun­gen einen aus­führ­li­chen, gra­phisch auf­be­rei­te­ten Abschluss­be­richt, der den kom­plet­ten Ver­kaufs­pro­zess abbil­det und trans­pa­rent macht: von der Ein­ho­lung des Gut­ach­tens über sämt­li­che Ver­mark­tungs­be­mü­hun­gen und deren Reso­nanz bis hin zur Erläu­te­rung des Bie­ter­ver­fah­rens und des­sen Ergeb­nis. Der Abschluss­be­richt schließt mit einer kon­kre­ten Emp­feh­lung. Er kann Ihnen und den Erben als Ent­schei­dungs­grund­la­ge für die Fra­ge die­nen, an wel­chen Inter­es­sen­ten aus wel­chem Grund und zu wel­chem Preis ver­kauft wer­den soll­te.

In den ein­fach gela­ger­ten Fäl­len wird der Ver­trag über den beauf­trag­ten Notar vor­be­rei­tet. Wir über­prü­fen auf­grund eige­ner juris­ti­scher Sach­kun­de den Ver­trag auf Ihre haf­tungs­recht­li­chen Risi­ken sowie dar­auf, dass alle mit dem Käu­fer indi­vi­du­ell ver­han­del­ten Details in den Ver­trag rechts­si­cher Ein­gang gefun­den haben. Den Ver­trags­ent­wurf legen wir Ihnen vor Durch­füh­rung des Notar­ter­mins zur abschlie­ßen­den Prü­fung und Frei­ga­be mit einem Emp­feh­lungs­schrei­ben von uns vor.

Beim Ver­kauf von Immo­bi­li­en, die außer­halb Ihres loka­len Umfelds lie­gen, erspa­ren wir Ihnen die Anrei­se, indem wir Sie im Notar­ter­min auf Wunsch voll­macht­los ver­tre­ten. Sie geneh­mi­gen den Kauf­ver­trag dann bequem bei einem Nota­ri­at Ihrer Wahl. Die für die Geneh­mi­gung anfal­len­den Zusatz­kos­ten über­neh­men wir.

Auch die Räu­mung der Immo­bi­lie fällt in den Auf­ga­ben­be­reich des Tes­ta­ments­voll­stre­ckers. Wir neh­men Ihnen und den Erben die­se Läs­tig­keit ab und orga­ni­sie­ren und beauf­sich­ti­gen die ord­nungs­ge­mä­ße Räu­mung der Immo­bi­lie. Bei nicht wert­hal­ti­gem Inven­tar stel­len wir sicher, dass die Immo­bi­lie voll­stän­dig leer­ge­räumt und besen­rein über­ge­ben wird. Bei wert­hal­ti­gem Inven­tar orga­ni­sie­ren wir in Abspra­che mit Ihnen und ggf. nach Ein­ho­lung eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens den Gesamt­ver­kauf oder die Ver­stei­ge­rung des Inven­tars in einem renom­mier­ten Auk­ti­ons­haus.

Zum Abschluss über­ge­ben wir Ihnen eine detail­lier­te Doku­men­ta­ti­on unse­rer Tätig­keit, so dass Sie die ein­zel­nen Schrit­te des Ver­wer­tungs­pro­zes­ses jeder­zeit exakt nach­voll­zie­hen kön­nen. Die­se Doku­men­ta­ti­on erhal­ten Sie wahl­wei­se in Papier- oder in elek­tro­ni­scher Form.

Auch nach Über­ga­be der Immo­bi­lie kommt es gele­gent­lich vor, dass der Tes­ta­ments­voll­stre­cker vom Käu­fer mit immo­bi­li­en­be­zo­ge­nen Fra­gen befasst wird. Inner­halb eines Zeit­rau­mes von sechs Mona­ten nach Abschluss des Kauf­ver­tra­ges bear­bei­ten wir für Sie sämt­li­che immo­bi­li­en­be­zo­ge­nen Fra­gen des Käu­fers.

Kon­takt auf­neh­men

Im Bestand halten

In bestimm­ten Fäl­len kann es für Erben Sinn machen, Immo­bi­li­en zu behal­ten und inner­halb der Erben­ge­mein­schaft fort­zu­füh­ren. Dies gilt ins­be­son­de­re für Ren­di­te-Objek­te in guten Lagen, die dazu im Stan­de sind, ihren Eigen­tü­mern lang­fris­tig zuver­läs­sig Erträ­ge zu gene­rie­ren. Häu­fig haben Erben jedoch wenig Erfah­rung mit der pro­fes­sio­nel­len Bewirt­schaf­tung von Immo­bi­li­en. Dies kann dazu füh­ren, dass Poten­zi­al ver­schenkt oder die Immo­bi­lie zur emo­tio­na­len Belas­tung wird. Hier hel­fen wir wei­ter.

Unser Ziel ist stets die lang­fris­tig ori­en­tier­te Ren­di­te­op­ti­mie­rung bei gleich­zei­ti­ger Redu­zie­rung des Ver­wal­tungs­auf­wan­des. Unser Vor­ge­hen und unse­re Ergeb­nis­se prä­sen­tie­ren wir so, dass sämt­li­che Über­le­gun­gen auch für Lai­en leicht ver­ständ­lich und nach­voll- zieh­bar sind. Zum Abschluss erhal­ten Sie auf Basis der Ana­ly­se eine Über­sicht über sämt­li­che unter­such­ten Fel­der ver­bun­den mit einer kon­kre­ten Hand­lungs­emp­feh­lung zur Opti­mie­rung der Immo­bi­lie. So ver­set­zen wir Sie in die Lage, auch ohne ver­tief­te immo­bi­li­en­wirt­schaft­li­che Kennt­nis­se wirt­schaft­lich sinn­vol­le Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Mit unse­rer ganz­heit­li­chen Her­an­ge­hens­wei­se gelingt es uns nicht sel­ten, durch die Iden­ti­fi­zie­rung und Behe­bung von Schwach­stel­len den Ertrag für die Erben nach­hal­tig deut­lich zu stei­gern.

Dazu durch­leuch­ten wir Ihre Immo­bi­lie im Detail und spü­ren unge­nutz­tes Ertrags­po­ten­zi­al auf. Wir über­prü­fen die Wirt­schaft­lich­keit und bau­recht­li­che Zuläs­sig­keit von Erwei­te­rungs-, Aus­bau- und Umnut­zungs­sze­na­ri­en. Gemein­sam mit einem Bau­sach­ver­stän­di­gen unter­su­chen wir den Zustand der Bau­sub­stanz und wei­sen auf kurz- oder mit­tel­fris­tig erfor­der­li­che Inves­ti­tio­nen hin. Wir prü­fen vor­han­de­ne Miet­ver­trä­ge auf Rechts­kon­for­mi­tät und opti­mie­ren die­se bei Bedarf für Neu­ver­mie­tun­gen.

Neben den objekt­be­zo­ge­nen Fra­ge­stel­lun­gen füh­ren wir auch eine Stand­ort­ana­ly­se durch und pro­gnos­ti­zie­ren die lang­fris­ti­ge Ertrags­kraft der Immo­bi­lie unter Berück­sich­ti­gung der zu erwar­ten­den demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung. Fer­ner über­prü­fen wir die Finan­zie­rungs­struk­tur auf sinn­vol­le Anpas­sun­gen. Ist kei­ne Haus­ver­wal­tung vor­han­den oder favo­ri­sie­ren die Erben einen Wech­sel, schla­gen wir eine zuver­läs­si­ge Haus­ver­wal­tun­gen vor, ver­han­deln Kon­di­tio­nen und Leis­tungs­um­fang und stel­len einen rei­bungs­lo­sen Über­gang sicher.

Basie­rend auf den Erkennt­nis­sen erstel­len wir die oben beschrie­be­nen, kon­kre­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und simu­lie­ren zukünf­ti­ge Zah­lungs­flüs­se nach Umset­zung der em-pfoh­le­nen Maß­nah­men. Die­se Dienst­leis­tung erbrin­gen wir gegen Hono­rar. Ger­ne unter- brei­ten wir Ihnen einen unver­bind­li­chen Kos­ten­vor­anschlag für Ihre Immo­bi­lie.

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