Möchte ein Erbe z.B. Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten abwickeln, die sich aus dem Nachlass ergeben, oder möchte er eine geerbte Immobilie auf seinen Namen umschreiben lassen, benötigt er hierfür einen Erbschein. Dieser muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt werden (§ 2353 BGB). Er enthält Informationen zu Erblasser und Erben, die Anordnung einer Nacherbfolge oder einer Testamentsvollstreckung, aber auch zum Umfang des jeweiligen Erbrechts. Dies ist bei mehreren Erben relevant, die Größe des jeweiligen Erbteils wird dann in Bruchteilen angegeben, z. B. 1/3. Für Erben ist der Schein gleichermaßen Schutz wie Handlungsberechtigung, denn der Erbschein genießt die „Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit seines Inhalts“ (§ 2365 BGB). Das bedeutet, dass sich Dritte, beispielsweise Banken oder Versicherungen, auf den Inhalt des Erbscheins verlassen dürfen, ohne erneut zu prüfen, ob es sich bei der im Erbschein als Erben aufgeführten Person um den tatsächlichen Erben handelt.
Worauf muss bei Beantragung eines Erbscheins geachtet werden? Welche Informationen werden für den Antrag benötigt? Ist ein Erbschein mit Kosten verbunden? Und wie lange dauert es, bis der Erbschein erteilt wird?
Wie erhalte ich einen Erbschein?
Erbscheine müssen vom Erben selbst beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes überwiegend aufgehalten hat (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die notwendigen Angaben müssen entweder durch öffentliche Urkunden dokumentiert oder von einem Notar beglaubigt werden. Das Gericht prüft den Antrag und stellt bei festgestellter Berechtigung einen Erbschein aus (§ 352e Abs. 1 FamFG).
Ist ein Erbschein mit Kosten verbunden?
Die Erteilung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden, die sich nach dem Gesamtwert des Nachlasses richten. Dieser Wert wird vom Nachlassgericht ermittelt. Den Erben trifft dabei eine sogenannte Mitwirkungs- und Verfahrensförderungspflicht, d.h. er muss so gut er kann dazu beitragen, dass der Wert des Nachlasses ermittelt werden kann.
Wie lange dauert es, bis ein Erbschein erteilt wird?
Wie lange es dauert, bis ein Erbschein erteilt wird, ist von Nachlassgericht zu Nachlassgericht unterschiedlich. Antragsteller können durch einreichen der vollständigen erforderlichen Unterlagen aber dazu beitragen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen, da dem Gericht aufwändige Nachforschungen und Beweiserhebungen erspart bleiben. Zu entsprechenden Ermittlungen kommt es dann nur, wenn das Nachlassgericht noch nicht von der Richtigkeit der Angaben überzeugt ist.
Der Unterschied zwischen einem Teilerbschein und einem gemeinschaftlichen Erbschein
Erbt eine Erbengemeinschaft, wird zwischen zwei Arten von Erbscheinen unterschieden: dem Teil- und dem gemeinschaftlichen Erbschein. Der Teilerbschein gibt Auskunft über das Erbrecht eines von mehreren Miterben. Der gemeinschaftliche Erbschein (§ 352a FamFG) enthält Informationen zu allen Miterben und der Größe ihrer Erbanteile. Jeder Miterbe kann sowohl einen Teilerbschein über das eigene Erbrecht, einen über das Erbrecht eines anderen Miterben derselben Erbengemeinschaft, einen gemeinschaftlichen oder auch beides, Teil- und gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.