Für viele Immobilienkäufer ist es das wirtschaftlich größte Geschäft ihres Lebens: Der Kauf des Eigenheims. Um den Wert einer Immobilie einzuschätzen, benötigen Käufer und die finanzierenden Banken eine Vielzahl an Informationen und Unterlagen. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten und wo Sie diese erhalten:
- Bauakte
Die Bauakte enthält eine Vielzahl von Informationen zur Immobilie. Erforderlich sind alle Unterlagen, die Aufschluss geben über die Wohn- und Nutzfläche sowie die Qualität der Ausstattung. Daher sollten alle Grundrisse, die Wohnflächenberechnung, Querschnitte, die Baubeschreibung sowie die Baugenehmigung bereitliegen.
Alle Unterlagen erhalten Sie bei dem zuständigen Bauamt. In der Regel müssen Sie sich dort zur Akteneinsicht anmelden und können dann zu einem festen Termin die Bauakte kopieren. Das Bauamt nimmt sowohl für die Akteneinsicht, als auch das Kopieren eine Gebühr.
Nicht immer enthält eine Bauakte alle erforderlichen Unterlagen. Vor allem bei Immobilien älteren Baujahres fehlen teilweise wichtige Informationen. Fehlt etwa ein Grundriss samt Wohnflächenberechnung muss die Immobilie gegebenenfalls durch einen Architekten neu vermessen werden.
- Lageplan
Auf dem Lageplan ist der genaue Standort des Grundstücks verzeichnet und enthält Informationen zur Gemarkung, zur Flur und Flurstücksnummer sowie die zugehörige Adresse. Ist der Lageplan in der Vermarktung zunächst noch entbehrlich, so fordert ihn jede finanzierende Bank an, bevor sie dem Käufer eine Kreditzusage erteilt. Spätestens, wenn der Käufer seine Finanzierungsbestätigung einholt, muss der Lageplan daher vorliegen.
Die Zusendung eines Lageplans kostet in der Regel 20,00 bis 30,00 EUR und kann bei dem lokalen Bauamt beantragt werden.
- Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, die Grundstücksgröße sowie die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen. Ein Grundbuchauszug beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Hier ist die genaue Lagebezeichnung eingetragen sowie um welche Art von Grundstück es sich handelt und wie groß es ist. Die darauffolgende „Abteilung I“ enthält den Eigentümer, in „Abteilung II“ sind Lasten und Beschränkungen eingetragen, z.B. Grunddienstbarkeiten, wie Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte und in „Abteilung III“ sind Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden eingetragen.
Den Grundbuchauszug erhält man beim Grundbuchamt, das im Amtsgericht des jeweiligen Gerichtsbezirks untergebracht ist. Einen Grundbuchauszug kann man außerdem über einen Notar beziehen. Einen Grundbucheintrag einzuholen, kostet in der Regel zwischen 10,00 bis 30,00 EUR.
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Häufig verlangen Banken zur Prüfung einer Finanzierung einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Das Baulastenverzeichnis enthält die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu unterlassen, zu dulden oder zu tun. Typisch sind Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulasten. Aber auch der Nachweis erforderlicher Parkplätze kann ggf. durch eine Baulast auf einem anderen Grundstück erfolgen.
Den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis können Sie beim lokalen Bauamt gegen eine geringe Gebühr beantragen
- Auszug aus dem Altlastenkataster
Gibt es entsprechende Anhaltspunkte für eine Belastung des Grundstücks, ist zudem ein Auszug aus dem Altlastenkataster einzuholen. Das Altlastenkataster ist ein Verzeichnis, das Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen erfasst. Wurde ein Grundstück beispielsweise als Tankstelle genutzt und nun soll eine Wohnbebauung darauf errichtet werden, kann es sein, dass Teile oder das ganze Grundstück mit umweltbelastenden Substanzen verunreinigt sind. Ist eine solche Belastung bekannt, so ist sie im Altlastenkataster eingetragen. Ein Käufer kann diesen Zustand nun als wertmindernden Faktor bei seiner Bewertung des Grundstücks nutzen.
Den Auszug aus dem Altlastenkataster erhält man beim lokalen Altlastenkataster. Er kann in der Regel schriftlich bestellt werden. Das Altlastenkataster benötigt dazu neben der Adresse des Grundstücks auch die Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus dem Grundbuch ersichtlich) sowie den Lageplan.
Für die Anfrage, ob für das Grundstück insgesamt oder in Teilen Altlasten verzeichnet sind oder nicht, fällt in der Regel keine Gebühr an. Eine konkretere Anfrage zu Art und Umfang der Belastung ist hingegen meistens gebührenpflichtig.
- Energieausweis
Die Vorlage eines Energieausweises ist inzwischen bei fast allen Immobilien verpflichtend. Ausgenommen sind Baudenkmäler und kleine Gebäude bis zu einer Fläche von 50 m2. Der Energieausweis dient dazu, Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz vergleichen zu können. Man unterscheidet zwischen dem verbrauchsabhängigen und dem bedarfsabhängigen Energieausweis.
Der verbrauchsabhängige Energieausweis richtet sich nach dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Dieser ist anhand der Heizkostenrechnung nachzuweisen. Der verbrauchsabhängige Energieausweis kann verwendet werden, wenn das Wohngebäude nach 1977 erbaut wurde oder über mehr als vier Wohneinheiten verfügt. Bei Wohngebäuden, die vor 1977 erbaut, aber zwischenzeitlich energetisch modernisiert worden sind, kommt es auf den Umfang der Sanierung an. Halten diese Gebäude den Standard der Wärmeschutzverordnung vom 1.11.1977 nicht ein, so ist ein bedarfsabhängiger Energieausweis erforderlich.
Den passenden Energieausweis erhält man bei verschiedenen Anbietern im Internet. Ein verbrauchsabhängiger Energieausweis kostet ab ca. 20,00 EUR, ein bedarfsabhängiger Energieausweis mit Eigenleistung ab ca. 60,00 EUR.
- Nachweis der Gebäudeversicherung
Auch der Nachweis über die Wohngebäudeversicherung wird regelmäßig von den finanzierenden Banken verlangt. Diesen Nachweis erhalten Sie kostenfrei von Ihrer Gebäudeversicherung.
- Aufstellung erfolgter Sanierungsmaßnahmen
Kaufinteressenten schätzen es, wenn sie im Vorfeld über erfolgte Sanierungen informiert werden. Daher macht es sich gut, sämtliche Sanierungsmaßnahmen der vergangenen 15 Jahre aufzulisten und wenn möglich mit Rechnungen zu belegen. So kann ein Kaufinteressent zügiger den Wert der Immobilie ermitteln und sich schneller für oder gegen den Kauf der Immobilie entscheiden.
- Zusätzliche Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Wird eine einzelne Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verkauft, benötigen Kaufinteressenten noch weitere Unterlagen: In der Regel erwarten sie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Hausgeldabrechnung des vergangenen Jahres und den Wirtschaftsplan des laufenden Jahres.
Anhand dieser Unterlagen können sich Kaufinteressenten ein Bild davon machen, wie das Objekt unterhalten wurde und welche Pläne die anderen Eigentümer mit Haus und Grundstück haben. Interessenten können beispielsweise erkennen, ob von der Eigentümergemeinschaft größere Sanierungsmaßnahmen geplant wurden, die von der Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt sind und durch Sonderumlagen von den Eigentümern finanziert werden müssen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Hausverwaltung.
Außerdem wird die Teilungserklärung benötigt, aus der hervorgeht, worauf sich das angebotenen Wohnungseigentum bezieht.