Ster­be­ur­kun­den beschei­ni­gen den Tod sowie den Ort des Todes und den Todes­zei­tunkt eines Men­schen. Dar­über hin­aus ent­hal­ten sie vie­le wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ver­stor­be­nen: So sind sowohl der Vor- und Nach­na­me, der Geburts­tag und – ort, der letz­te Wohn­sitz, die Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit und der Fami­li­en­stand doku­men­tiert. Außer­dem sind – falls vor­han­den – Ehe- oder Lebens­part­ner ein­ge­tra­gen.

Wie und wo erhal­te ich eine Ster­be­ur­kun­de?

Die Ster­be­ur­kun­de stellt das Stan­des­amt aus, das für den Ort zustän­dig ist, an dem der Mensch ver­stor­ben ist. Sie muss dort spä­tes­tens am drit­ten Werk­tag nach dem Tod bean­tragt wer­den.

Wel­che Kos­ten sind mit der Aus­stel­lung einer Ster­be­ur­kun­de ver­bun­den?

Die Aus­stel­lung einer Ster­be­ur­kun­de für die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, Kran­ken­kas­se und für das Sozi­al­amt sind in der Regel kos­ten­frei. Für wei­te­re Anträ­ge kos­tet die ers­te Ster­be­ur­kun­de ca. 10 Euro, jede wei­te­re ca. 5 Euro. Um nicht unnö­tig vie­le Ster­be­ur­kun­den zu bean­tra­gen, ist es wich­tig sich vor­her zu erkun­di­gen, wie vie­le Ori­gi­na­le benö­tigt wer­den und wo eine Kopie aus­reicht.